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Ist Ihnen um 2016 ohne Angabe von Gründen (so die AGB der Banken) von der Hausbank gekündigt worden?
Hatten Sie gegen die Kündigung geklagt – mit oder ohne anwaltlichen Beistand?
Ist Ihnen das Bankvermögen (innerhalb des Kündigungsvorgangs) rückübertragen worden? Falls nicht, welche Schritte haben Sie gegen dieses Versäumnis der Bank unternommen?
Hatten Sie im Oktober 2018 vom Basiskontengesetz erfahren? Die Berichterstattung in den Medien deckte lediglich einen Tag ab und konnte daher leicht übersehen werden.
Hatten Sie aufgrund dieser Kenntnis Ihren Fall der BaFin gemeldet? Wenn ja, mit welcher Folge?
Wenn ja, wie lautete die formelle Bescheidung?
Hatten Sie gegen eine Ablehnung Widerspruch eingelegt, von den §§ 48,49 BasiskontenG Gebrauch gemacht?
Hatten Sie schließlich gegen eine Zurückweisung vor dem jeweiligen Landgericht geklagt? Dieser Schritt ist verbraucherfeindlichste, da Vertretung vor dem LG mit Anwaltszwang verbunden ist, Anwälte jedoch aus Konfliktscheu auf Ausflüchte zurückgreifen.
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